AGBs

Datenschutzbestimmungen siehe Ziffer XIII.

I. Allgemeines

Den Vertragsbeziehungen zwischen der Firma paribu Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm und Ihren Kunden und Lieferanten liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers und/oder Lieferanten gelten nicht.
Diese bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der Firma paribu – Firma Krankenbetten Service. Ansonsten gelten sie als nicht verbindlich.

 

II. Angebote

  1. Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, dass sie im Einzelfall für verbindlich erklärt worden sind.
  2. Offensichtliche Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.
  3. Irrtum und technische Änderungen bei Produkten oder Prüfmethoden durch technische Weiterentwicklungen und EDV technische Auswertungen sind vorbehalten.

 

III. Lieferbedingungen/Auftragsbestätigungen

  1. Der Kaufvertrag gilt erst als geschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes schriftlich, mündlich oder in einer anderen Weise bestätigt, oder die Lieferung bereits ausgeführt hat. Bei Eilaufträgen gilt die mündliche Zusage des Kunden oder die Auftragsbestätigung mit dem Ausführungstermin als verbindlichen Auftrag .
  2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen, Ergänzungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

 

IV. Lieferung

  1. Liefer- und/oder Prüftermine oder Prüffristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart worden sind, sind grundsätzlich schriftlich anzugeben. Liefer- oder Prüftermine beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung und der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber als verbindlich.
  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand das Lager verlassen hat oder die Prüf- oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Letzteres gilt dann, wenn die Lieferung sich aus Gründen verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Bei Prüf- oder Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  3. Die Prüf- oder Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die das Prüfende Unternehmen oder sonstige Lieferer trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere in Fällen der höheren Gewalt, Verzögerung durch Vorlieferanten und Subunternehmen und bauliche Veränderungen, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe und Sonderverordnungen, welche nicht dem Standard entsprechen.

 

V. Preisstellung, Preiserhöhungen, Zahlungsbedingungen, Mahnkosten

  1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Versand- oder Fahrtkosten. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit sie vom Käufer geschuldet ist. Fracht-, Überführungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten trägt grundsätzlich, soweit nicht anderes vereinbart ist, der Käufer.
  2. Preiserhöhungen sind bei mehrjährigen Verträgen, ab dem 3. Vertragsjahr, möglich. Die Preiserhöhungen orientieren sich nach der Lohnfindung/Lohnerhöhungen, Inflationsrate und steigenden Allgemeinkosten. Bei mehrjährigen Verträgen gilt eine Erhöhung, ab dem 3. Vertragsjahr, von bis zu 5% als vereinbart, ohne dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
  3. Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch 5 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Prüfungsunterlagen und Rechnung, zur Zahlung ohne Abzug fällig. Bei durchgeführten Prüfungen werden die tatsächlich geprüften Gerätschaften berechnet, auch wenn in der Auftragsbestätigung andere Stückzahlen aufgeführt sind.
  4. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 3 Tagen (Mahnung) per Post, eMail oder Telefax setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verzugszinsen werden mit 4% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist, dies gilt auch für alle anfallenden Nebenkosten eines solchen Verfahrens.
  5. Mahnkosten
    Mit diesen AGB´s akzeptiert der Schuldner folgende Mahnkosten bei Zahlungsverzug:
    Zahlungserinnerung / 1. Mahnung €  5,00 – 2. Mahnung € 8,00 – 3 Mahnung per Einschreibebrief € 15,00.
    Ab der 3. Mahnung behalten sich die Firmen paribu und Firma Krankenbetten Service vor, weitere Lieferungen oder Prüfungen nur noch gegen Vorauskasse durchzuführen.
  6. Erhält der Lieferer, nach Vertragsabschluss, Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Besteller dem berechtigten Verlangen des Lieferers nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Grundsätzlich können Vorauszahlungen oder Sicherheiten gefordert oder aber in dem jeweiligen Maße die Leistung verweigert werden.

 

 VI. Gefahrenübergang/Abnahme/Verzögerungen

  1. Die Gefahr geht spätestens mit der Endbesprechung, nach erfolgter Prüfung oder des Kaufgegenstandes, auf den Auftraggeber/Käufer über und zwar auch dann, wenn dieser seinen Vertreter oder einen Bevollmächtigten mit seinen Aufgaben betraut oder Teillieferungen erfolgen. Schuldhafte Verzögerungen bei dem Prüfungsablauf, die der Auftraggeber oder dessen Verantwortliche/Mitarbeiter verschulden, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet. Hierunter fallen auch zusätzliche Stunden, Übernachtungskosten und Spesen usw. der Mitarbeiter der Fa. paribu – Krankenbetten Service, Inhaber: Melissa Wölm oder der von der Firma paribu – Firma Krankenbetten Service beauftragte und/oder eingesetzten Subunternehmen.
  2. Auf Wunsch des Auftraggebers/Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Feuer- und Wasserschäden, wie sonstige versicherbare Risiken versichert. Prüfungsunterlagen werden grundsätzlich als versichertes Paket mit Paketdienst oder auf Wunsch per email versandt. Dieses Kosten sind im Prüfungspreis enthalten. Der Empfang des Paketes oder der Empfang per email ist vom Auftraggeber zu bestätigen.
  3. Verzögert sich der Versand oder die Prüfung von Gerätschaften infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Prüf- oder Versandbereitschaft auf den Auftraggeber/Käufer über. Angelieferte Prüfungsunterlagen/ Kaufgegenstände sind, auch wenn die Verpackung Mängel aufweisen können vom Käufer unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche entgegengenommen werden um diese zu begutachten oder er kann die Annahme, aufgrund der Beschädigung der Verpackung, verweigern. Hierüber ist die Firma paribu / Firma Krankenbetten Service, sofort in Kenntnis zu setzen.
  4. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige die Prüfberichte/Kaufgegenstände am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist bei Beanstandungen an dem Kaufgegenstand/ Prüfungsunterlagen oder Reklamationen, dieses bei der Firma paribu / Firma Krankenbetten Service, anzumelden.
  5. Bei Sondervereinbarungen auf Wunsch des Käufers, nach seinen sonstigen Angaben, die die Schutzrechte Dritter verletzen, stellt der Auftraggeber/Besteller den Prüfer/Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen frei. Grundsätzlich sind Sonderverein-barungen vom Umtausch/Rücktritt durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Auch bei Nichtabnahme von Dienstleistungen oder Waren besteht die gesamte Zahlungspflicht des erteilten Auftrags weiter, ohne Abzug.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand/Prüfungsunterlagen bleibt bis zum Ausgleich aller Forderungen die der Verkäufer aus einer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Auftraggeber/ Käufer hat, Eigentum des Verkäufers. Der Vorbehalt bleibt auch bestehen, für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand zum Beispiel aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Soweit das Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, kann der Verkäufer alle Rechte ausüben, die dieser sich an dem Liefergegenstand vorbehalten hat. Ein Vervielfältigen der Prüfungsunterlagen ist nur mit Genehmigung der Fa. paribu – Fa. Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm, gestattet. Die übersandten Prüfungsunterlagen dürfen nur für eigene Zwecke verwendet werden und nur bei behördlichen Kontrollen vorgelegt und weitergegeben werden. Eine Weiterleitung an Dritte wird untersagt und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Fa. paribu – Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm.
  2. Der Auftraggeber/Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Prüfers/Verkäufers mitzuwirken, die dieser zum Schutz seines Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes am Prüfungs- oder Liefergegenstand treffen will. Solange der Vorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Bei Eingriffen von Gläubigern des Käufers, insbesondere bei Pfändungen hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftliche Mitteilung zu machen, sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können.
  3. Der Auftraggeber/Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Prüfungs- /Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Mängel sofort zu beheben, festgestellte fehlende Wartungen, Instandsetzungen, Nachrüstungen oder Reparaturen sofort durchführen zu lassen. Gegebenenfalls müssen durch den Auftraggeber/Käufer Geräte sofort außer Betrieb gesetzt werden, vom Stromnetz getrennt oder Seitengitter oder Zubehörteile für die Benutzung gesperrt oder abgebaut werden. Die Haftung bei festgestellten Mängel bei Prüfungen obliegt dem Auftraggeber/ Verantwortlichen/Betreiber. Die Gefahr der weiteren Benutzung, Abnutzung, Beschädigung, Missbrauch oder weitere Beschädigung des Prüf- oder Vertragsgegenstandes während der Rechtswirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes und nach erfolgter Prüfung trägt der Auftraggeber/Käufer.
  4. Kommt der Auftraggeber/Käufer seinen Instandsetzungs-, Zahlungs- und Versicherungspflichten und den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder das Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die gesamte Restschuld nicht sofort auf Anforderung des Verkäufers gezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Auftraggebers/Käufers an dem Gegenstand sowie sämtlich, diesem überlassenen, Prüfungsunterlagen und die Fa. paribu  Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm ist berechtigt, sofort seine Herausgabe unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes und eventuell gefertigte Kopien oder Ausdrucke zu verlangen. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.
  5. Die Fa. paribu – Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm ist berechtigt, die gefertigten Prüfungsunterlagen und sonstige Gegenstände nebst Zubehör durch Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird nach Abzug der Kosten dem Käufer auf seine Gesamtschuld angerechnet.

 

 VIII. Gewährleistung

  1. Die Fa. paribu – Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm gewährleistet eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit bei den Prüfungen, Prüfberichten oder des Kaufgegenstandes. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Prüfungs- oder Lieferumfang, Aussehen, Leistung, Maße und Gewichte etc. sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Prüfungs- oder Kaufgegenstand fehlerfrei ist. Für gebrauchte Gegenstände oder Ersatzteile wird keine Gewähr geleistet.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Prüfberichte/Ware an den Besteller und endet spätestens für Prüfberichte 3 Tage nach Zustellung und 6 Monate nachdem sonstige Waren das Werk des Lieferers verlassen hat. Sollten auf Anraten oder Vermittlung der Fa. paribu – Krankenbetten Service, für Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten, Subunternehmer eingesetzt werden, so muss der Auftraggeber/Käufer die Gewährleistungsfristen separat mit diesem vereinbaren. Hier übernimmt die Fa. paribu – Krankenbetten Service; Inhaber Melissa Wölm, keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
  3. Ist die gelieferte Ware oder die Prüfungsunterlagen mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferer nach seiner Wahl und unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Bestellers nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel muß dem Lieferer bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen 3 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Lässt der Lieferer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, ist der Auftraggeber/Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungs-arbeiten haftet der Prüfer/Lieferer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; für Ersatzlieferungen oder durchgeführte Prüfungen gilt die ursprüngliche Gewährleistungspflicht.

 

IX. Haftung

Der/die Prüfer/Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers. Die Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden.

 

X. Schadenersatz

  1. Bleibt der Kunde nach Fälligkeit des Kaufpreises und einer weiteren Mahnung mit einer Fristsetzung von mindestens 3 Tagen mit der Zahlung im Rückstand, dann ist der Prüfer/Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von 3 Tagen statt der Abnahme, Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
  2. Wenn der Prüfer/Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordert, darf er 35% des Nettokaufpreises als Schadensersatz fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass dem Verkäufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Außerdem ist der Verkäufer verpflichtet, die seinem zuständigen Vertreter entgangenen Provision zu ersetzen. Der Verkäufer ist in diesem Falle berechtigt, die Provision in eigenem Namen geltend zu machen.

 

XI. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma. paribu – Krankenbetten Service; Inhaber: Melissa Wölm.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist nach Wahl der Fa. paribu – Krankenbetten Service; Inhaber Melissa Wölm, Gerichtsstand der Sitz des Prüfers/Verkäufers.

 

 XII. Vertragsdauer / Kündigung / Schadenersatz / Ausfallkosten

  1. Bei einmaligen, zweijährigen oder dreijährigen Verträgen zur Prüfung von Pflegebetten, Medizinprodukten oder elektrische, ortsveränderliche Betriebsmittel endet der Vertrag automatisch mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Fa. paribu – Krankenbetten Service, wenn diese nicht schriftlich, mündlich, stillschweigend oder in anderer Weise verlängert wurden.
  2. Bei Verträgen zur einmaligen, zweijährigen oder dreijährigen Prüfung von Pflegebetten, Medizinprodukten oder elektrische, ortsveränderliche Betriebsmittel, welche aber ohne weitere Vertragsvereinbarungen im Folgejahr weitergeführt wurden oder bei mehrjährigen Verträgen endet der Vertrag, wenn der Vertragspartner ( Käufer ), die Fa. paribu – Krankenbetten Service diesen nicht innerhalb von 3 Monaten, vor dem letzten anstehenden Prüftermin, schriftlich, für das Folgejahr, kündigt.
    Ansonsten verlängert sich der Vertrag, automatisch, für ein weiteres Jahr. (siehe auch Ziffer 8. Vorzeitige Kündigung )
  3. Eine vorzeitige Beendigung von mehrjährigen Verträgen ist nur bei nachgewiesenem, schuldhaften, Verhalten des Käufers/Kunden oder der Fa. paribu – Krankenbetten Service möglich.
  4. Bei nachgewiesener Insolvenz, durch einen bestellten Insolvenzverwalter, endet der Vertrag automatisch. (siehe Kündigung/ Regressforderungen)
  5. Bei Verkauf oder Übernahme durch eine abgewendete Insolvenz geht der Vertrag auf den Rechtsnachfolger über.
  6. Die Beendigung der Vertragsdauer von Prüfungen kann nur schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) erfolgen.
  7. Sollte ein Vertrag ohne schuldhaftes Verhalten der Fa. paribu – Krankenbetten Service durch den Kunden gekündigt werden, so ist der Käufer zum Schadensersatz verpflichtet.
  8. Sollte ein mehrjähriger Vertrag ohne schuldhaftes Verhalten seitens der Fa. paribu – Krankenbetten Service, innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit oder bei der Weiterführung unserer Dienstleistungen nach Vertragsende ( siehe XII. Vertragsdauer / Kündigung / Schadenersatz / Ausfallkosten ) durch den Kunden vorzeitig gekündigt werden, ist folgender Schadenersatz, durch den Käufer an den Verkäufer ( Dienstleister ) zu leisten:
    • Die vereinbarten Preise werden, gemäß Angebot oder vorausgegangene Rechnungen und nach Laufzeit, für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten, nachberechnet.
    • Für die vorzeitige Kündigung werden pro Jahr, 35% der Gesamtsumme, für die längste Laufzeit des Vertrages, für die Restlaufzeit fällig.
    • Bei Mehrjahresverträgen, welche sich nach dem Vertragsende verlängert haben, wird die letzte Rechnung als Grundlage der Entschädigung genommen.
    • Für die Aufhebung, Schreib- und sonstige Kosten wird eine Pauschale von Euro 50,00 berechnet.
    • Anfallende Anwalts- und Gerichtskosten, zur Durchsetzung der Forderungen, gehen zu Lasten des Käufers.
  9. Bei einer Erhöhung der Preise, seitens der Fa. paribu – Krankenbetten Service, ab dem 3. Vertragsjahr um mehr als > 5%, hat der Kunde ein außerordentlichen Kündigungsrecht und kann den Vertrag sofort, nach Bekanntgabe, aufkündigen.
  10. Bei eingetretener Insolvenz ist der Insolvenzverwalter, soweit Vermögen vorhanden ist oder der Rechtsnachfolger gegenüber der Fa. paribu – Krankenbetten Service, schadenersatzpflichtig.
  11. Eine Kündigung kann nur schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) bei der Fa. paribu – Krankenbetten Service erfolgen. Mündliche Kündigungen sind nichtig.Es gilt das deutsche Recht.

 

XIII. Datenschutzerklärung

Grundlegendes

Diese Datenschutzerklärung soll die Nutzer dieser Website über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den Websitebetreiber paribu – Krankenbetten Service, Inhaber: Melissa Wölm, Herfener Straße 38, 51545 Waldbröl informieren.

Der Websitebetreiber nimmt Ihren Datenschutz sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

Da durch neue Technologien und die ständige Weiterentwicklung dieser Webseite Änderungen an dieser Datenschutzerklärung vorgenommen werden können, empfehlen wir Ihnen sich die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen wieder durchzulesen.

Definitionen der verwendeten Begriffe (z.B. “personenbezogene Daten” oder “Verarbeitung”) finden Sie in Art. 4 DSGVO.

Zugriffsdaten

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  • Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund unseres berechtigten Interesses zur Erfüllung unserer vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

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Sollten Sie annehmen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.

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  • Sonstige, hier nicht aufgeführte persönliche Daten aus Geschäftsanbahnungen usw…

 

Anforderung und Versand von persönlichen Unterlagen 

    1. Die Anforderung von Schriftstücken, welche in irgendeiner Form personenbezogene Daten enthalten, können von dem Berechtigten nur auf dem Postweg angefordert werden. Diese werden bei Richtigkeit und Berechtigung von uns auch nur auf dem Postweg versandt. ( Keine Email, Whatsapp etc. )
    2. Anforderung von Schriftstücken, Bescheinigungen usw. von uns ausgeschiedenen Mitarbeitern werden von uns nur bearbeitet, wenn dieses auf dem Postweg mit Anschreiben und Unterschrift versehen und einem, an sich selber adressierten und ausreichend frankierten, beiliegenden, Rückumschlag bei uns eingehen und von uns auf seine Richtigkeit und Berechtigung geprüft wurden.
    3. Bei der Versendung von Schriftstücken, mit personenbezogenen Daten, an Dritte Personen, oder direkt an Behörden, ist zu dem Anschreiben (1) und frankierter Rückumschlag mit Adresse (2) auch eine, von dem Antragsteller eigenhändig unterschriebene Vollmacht beizulegen.
    4. Anliegen oder Anforderungen von Schriftstücken, welche personenbezogene Daten enthalten, welche die Punkte 1-3 nicht erfüllt, werden von uns nicht bearbeitet.
    5. Es bleibt unserer Firma freigestellt die Richtigkeit der Angaben, Adressen usw. bei den zuständigen Einwohnermeldeämter abzufragen.