Sicherheitstechnische Kontrollen und Dokumentationen an Krankenbetten, Pflegebetten und Medizinprodukten
Unsere Sachverständigen und Prüfer führen in Ihrer Einrichtung alle Haupt- und Wiederholungsprüfungen an Pflegebetten, Medizinprodukten und weiteren Betriebsmitteln durch. Unsere Prüfungen richten sich selbstverständlich nach den gesetzlichen Vorgaben und beachten alle geforderten DIN-Normen.
Ihr großer Vorteil: Wir erstellen Ihnen über alle Prüfungen eine umfangreiche und behördensichere Dokumentation. Zudem übernehmen wir die vorgeschriebene, zehnjährige Aufbewahrungsfrist Ihrer Dokumente.
- Unabhängige, nicht weisungsgebundene Prüfung Ihrer Kranken- und Pflegebetten sowie Seitengitter aller Hersteller, Modelle und Typen (MPBetreiV §5)
- Die Prüfungen erfolgen mit professionellen Prüf- und Messgeräten sowie einer speziellen, nicht manipulierbaren Prüfungssoftware
- Die Prüf- und Messgeräte unterliegen einer regelmäßigen Kalibrierung
- Prüfung gemäß MPG MPBetreibV. § 4+6 STK – DGUV Vorschrift 3 (vormals DIN VDE 0751), den gesetzlichen Vorschriften und den Herstellervorgaben
- Die Prüfung der vorhandenen Seitengitter an Kranken- und Pflegebetten erfolgt mit dem vorgeschriebenen Prüfkegel um die Seitengitterabstände (Spaltmaße) und die Biegesteifigkeit der Seitengitter zu prüfen. Die vorgeschriebene Zugbelastung beträgt 30 N
- Weiterhin erhalten Sie Bescheinigungen und Qualifikationsnachweise über die sachliche und fachliche Eignung zum Prüfen von Kranken- und Pflegebetten / Seitengittern
- Inventarisierung und hauseigene Kennzeichnung
Wir kennzeichnen, inventarisieren und prüfen nicht nur Ihre Pflegebetten und Seitengitter, sondern wir prüfen auch Ihre aktiven und nicht aktiven Medizinprodukte nach den gesetzlichen Normen und Vorschriften. Hierzu gehören unter anderem: Rollstühle, Rollatoren, Lifts, Hubbadewannen, Steckbeckenspülen, Dusch- und Toilettenstühle usw.
Wir übernehmen die:
- Kennzeichnung, Inventarisierung und Prüfung Ihrer hauseigenen Medizinprodukte
- Kennzeichnung, Inventarisierung und Prüfung der sich in Ihrer Einrichtung befindlichen, nicht hauseigenen Medizinprodukte (z. B. von Krankenkassen, Sanitätshäusern und Bewohnern)
- Weiterhin erhalten Sie Bescheinigungen und Qualifikationsnachweise über die sachliche und fachliche Eignung zum Prüfen von Kranken- und Pflegebetten / Seitengittern
Hierzu gehören sowohl hauseigene, elektrische Geräte wie auch die elektrischen Geräte der Bewohner, zum Beispiel Computer, Bildschirme, Lampen, Verlängerungskabel, Fernseher, Mikrowellen usw. Wir kennzeichnen jedes elektrische Gerät mit einer Identnummer, welche sich dem Haus oder den Bewohnern zuordnen lässt. Weiterhin sind auf den Prüfberichten der Name des Bewohners und der Standort vermerkt.
Zur leichteren Abrechnung und Zuordnung erhalten Sie zwei getrennte Listen:
- Hauseigene Geräte
- Bewohnereigene Geräte
Die Prüfungen erfolgen gemäß:
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 3
- DIN VDE 0701/0702:2008
- Unfallverhütungsvorschriften
Wir erstellen Ihnen Dokumentationen über die jeweilig erfolgten Prüfungen für die Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Diese umfassen:
- Prüfberichte
- Geräteliste
- Liste für die ½-jährliche Durchsicht
- Reparaturscheine
- Mängelliste
- Termin- und Ergebnisliste
- Bestandsverzeichnis
- Bescheinigung über die Berechtigung zum Prüfen
- Qualifikationsnachweis
- Zusätzlich eine CD-Rom mit allen Dokumentationsunterlagen
- Und vieles mehr